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Förderung

Lasse Deine nächste Weiterbildung staatlich fördern! Entdecke die unterschiedlichen Möglichkeiten

Deutschlandweite Fördermöglichkeiten

Du möchtest in Deine berufliche Zukunft investieren und Deine Karriere mit unseren Weiterbildungsangeboten voranbringen?

In Deutschland kannst Du auf eine Vielzahl von staatlichen Förderungen zurückgreifen, die Dich bei Deinen Weiterbildungsvorhaben unterstützen und finanziell entlasten. Nutze diese Möglichkeiten! 




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Bis zu 100% förderbar mit dem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur / des Jobcenters

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter unterstützen Dich finanziell bei Deiner Weiterbildung.

Unsere Kurse statten Dich mit neuestem Branchenwissen aus, das erhöht Deine Chancen am Arbeitsmarkt und hilft den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finden oder eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern.

  • Lerne flexibel und online, praxisorientiert und nachhaltig sowie wann und wo Du möchtest.
  • Der Start ist jederzeit möglich und unsere 360° Betreuung garantiert Dir einen persönlichen Support.
  • Steigere Deine Kompetenzen mit einer bis zu 100% geförderten Weiterbildung und starte den Booster für Deine Karriere.

So beantragst Du Deine AZAV Weiterbildungsförderung

  1. Deinen förderfähigen Wunschkurs aussuchen
  2. Voraussetzungen individuell von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter prüfen lassen
  3. Bildungsgutschein erhalten und im Original an uns senden
  4. Ein individuelles telefonisches Beratungsgespräch mit unserer Studienbetreuung führen
  5. Einfach & kostenlos mit dem Anmeldeformular anmelden. Dieses erhältst Du von der Studienbetreuung per E-Mail.
  6. Los geht's mit Deinem Fernkurs

Dein Bildungsgutschein. Deine Weiterbildung.
100% gefördert. 100% flexibel. 100% online.


Für folgende Fernlehrgänge ist eine Förderung über die Agentur für Arbeit aktuell möglich:


Spa- und Wellnessmanagement
Tourismusmanagement
Business Travel Management
Kreatives Eventmanagement
Reiseleitung
Fachkraft für Eventmarketing
Fachkraft für Kur- und Regionaltourismus
Fachkraft für Veranstaltung, Messe und Kongress
Resilienzcoaching für den Berufsalltag
Professionell präsentieren
Digitales Officemanagement
Personalmanagement

Social Media Manager inkl. Branchenguide Fitness und Wellness
Social Media Manager inkl. Branchenguide Gastronomie und Hotellerie
Social Media Manager inkl. Branchenguide Stadtmarketing
Social Media Manager inkl. Branchenguide Tourismus
Social Media Manager inkl. Branchenguide Reisebüro

Kreuzfahrtexperte
Barrierefreier Tourismus
Krisen- und Beschwerdemanagement


Qualifizierungschancengesetz | QCG – Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter

Mach Deine Mitarbeiter fit für die Zukunft!

Das Qualifizierungschancengesetz fördert die Weiterbildung von Arbeitnehmern in Deutschland und hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken und gleichzeitig Arbeitnehmer auf die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten. Die Bundesagentur für Arbeit fördert Unternehmen und deren Mitarbeiter finanziell, indem sowohl Lehrgangskosten als auch Arbeitsentgelt bis zu 100 % durch staatliche Mittel getragen werden (können).

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Voraussetzungen für eine Förderung

Um eine Förderung zu beantragen, müssen sowohl die Weiterbildung und der Bildungsträger als auch das Unternehmen und dessen Mitarbeiter bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

* Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden.

* Die berufliche Weiterbildung und der Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen (AZAV-zertifiziert). 

* Die Mitarbeiter müssen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. 

* Die Agentur für Arbeit unterstützt Weiterbildungen insbesondere für Mitarbeiter, die ihre Qualifikationen verbessern möchten, um ihre beruflichen Chancen zu erhöhen. Für bestimmte Gruppen (z.B. ältere Arbeitnehmer oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter) sind die Voraussetzungen zur Förderung möglicherweise erleichtert. 

* Die Weiterbildung muss für die aktuelle oder zukünftige Berufstätigkeit des Mitarbeiters förderlich sein. Ebenso muss das Unternehmen einen klaren Weiterbildungsbedarf nachweisen. Das bedeutet, dass die Weiterbildung zum Beispiel die Fachkenntnisse erweitert, die für das Unternehmen oder den Arbeitsplatz des Mitarbeiters wichtig und/ oder auf die Anforderungen des Marktes abgestimmt sind. 

 

Höhe und Umfang der Förderung 

Es werden sowohl Lehrgangskosten übernommen als auch ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gezahlt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens bzw. der Anzahl der Beschäftigten. Auch das Alter des Mitarbeiters oder ein Behinderungsgrad spielen eine Rolle. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können von Förderungen zu den Lehrgangskosten von bis zu 100 % profitieren. 

Soll die Weiterbildung während der Arbeitszeit durchgeführt werden, kann das Unternehmen einen Arbeitsentgeltzuschuss beantragen. Dieser ist ebenso wie die Übernahme der Lehrgangskosten abhängig von der Größe des Unternehmens. Auch eine berufsbegleitende Weiterbildung ist möglich, dann entfällt der Arbeitsentgeltzuschuss. 

Die Fernakademie für Tourismus und Hospitality bietet aufgrund der flexiblen Gestaltbarkeit ihrer Fernkurs-Angebote verschiedene Durchführungsmöglichkeiten an: Unsere Kurse können in Vollzeit, Teilzeit oder auch berufsbegleitend durchgeführt werden. Die vereinbarte wöchentliche Stundenzahl für die Weiterbildung bestimmt letztendlich deren Dauer. 


Beantragung der Förderung
Beantragung der Förderung | Was ist zu beachten?

  1. Beratung mit der Agentur für Arbeit

    Das Unternehmen oder der Mitarbeiter vereinbart einen Termin bei der Agentur für Arbeit, um sich individuell über die Möglichkeiten der Förderung zu informieren. Dieses Beratungsgespräch ist verpflichtend.

  2. Antragstellung bei der Agentur für Arbeit

    Das Unternehmen oder der Arbeitnehmer erhält von der Agentur für Arbeit Antragsunterlagen, die auszufüllen und einzureichen sind. Der Antrag umfasst ca. 15 bis 20 Seiten.

  3. Auswahl eines geeigneten Bildungsträgers und -angebots

    Das Unternehmen oder der Mitarbeiter wählt einen Bildungsträger und eine Weiterbildung, die von der Agentur für Arbeit anerkannt sind (AZAV-zertifiziert). Von der Agentur für Arbeit erhält das Unternehmen oder der Mitarbeiter einen Bildungsgutschein oder eine Trägerbescheinigung, der/die beim Bildungsträger vorzulegen und von diesem auszufüllen ist. Zusammen mit dem Antrag wird die Bescheinigung oder der Gutschein bei der Agentur für Arbeit eingereicht.

  4. Genehmigung und Durchführung

    Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und genehmigt die Weiterbildung (dies dauert meist einige Wochen). Der Mitarbeiter kann nun mit seiner Weiterbildung starten.

    Das Unternehmen sollte den Mitarbeiter während des gesamten Prozesses unterstützen und gegebenenfalls Freistellungen oder flexible Arbeitszeiten für die Teilnahme der Weiterbildung organisieren.

AZAV-zertifizierter Bildungsträger

Wir sind zugelassener und AZAV-zertifizierter Bildungsträger und bieten mehrere Weiterbildungen an, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden.

In einem persönlichen Beratungstermin besprechen wir gemeinsam mit Dir die passende Weiterbildung und die gewünschte Durchführungsform (in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend). Danach erstellen wir ein konkretes Angebot, welches vom Unternehmen oder vom Mitarbeiter dem Berater bei der Agentur für Arbeit zur Prüfung vorgelegt wird.

Noch Fragen?

Noch Fragen zum Qualifizierungschancengesetz und zur Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter? Kontaktiere uns – wir unterstützen Dich gerne!


Weitere Fördermöglichkeiten Deines Bundeslandes**

  • Brandenburg:
    Mit dem Bildungsscheck werden Beschäftigte und Unternehmen bei einer beruflichen Weiterbildung gefördert:
    • Der Zuschuss für Beschäftigte beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen.
    • Die Förderung für Unternehmen beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 Euro. Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen.

    Weitere Informationen erhältst Du bei der Investitionsbank Brandenburg unter: https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/ oder 0331 – 6602200.
  • Bremen:
    Mit dem Bremer Weiterbildungsscheck werden Beschäftigte und kleine Unternehmen bei ihrem Weiterbildungsvorhaben gefördert. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch bei der Weiterbildungsberatung in der Arbeitnehmerkammer Bremen.

    Telefon: 0421 168 891-20

    Weitere Informationen unter: https://www.labew-bremen.de/bremer-weiterbildungsschecks/
  • Hamburg:
    Der Hamburger Weiterbildungsbonus übernimmt 50 Prozent der Weiterbildungskosten (max. 750 Euro) für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten, mehr als 450 Euro im Monat verdienen und in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter) arbeiten. Selbstständige, Beschäftigte in Elternzeit und Existenzgründer werden ebenfalls gefördert.

    Weitere Informationen erhältst Du unter https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/ oder 040 / 211 12 – 533.
  • Hessen:
    Der Qualifizierungsscheck Hessen fördert derzeit nur Weiterbildungen, mit denen man einen Berufsabschluss erlangt. Wir informieren Dich an dieser Stelle, wenn Fördermittel durch das Land zur Verfügung gestellt werden. Unter https://www.proabschluss.de/startseite/ findest Du weitere Informationen dazu.
  • Rheinland-Pfalz:
    Mit dem QualiScheck Rheinland-Pfalz kannst Du Deine Weiterbildung zu 60% der Fortbildungskosten (maximal 1.500 Euro) fördern lassen. Weitere Informationen zum Qualifizierungsscheck und zur Antragsstellung erhältst Du unter: https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung oder 06131 967149.
  • Sachsen:
    Der Weiterbildungsscheck ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Derzeit planen wir eine Förderung für Deine berufliche Weiterbildung. Wir werden Dich an dieser Stelle informieren, sobald Du einen Antrag stellen kannst. Alle weiteren Informationen erhältst Du im Kundencenter der SAB unter 0351 49104930 und unter www.sab.sachsen.de.
  • Sachsen-Anhalt:
    Aktuell können keine Anträge eingereicht werden. Eine Neuauflage mit modifizierten Inhalten und Förderkonditionen ist vom Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt und befindet sich in Vorbereitung. Weitere Informationen erhältst Du unter: www.ib-sachsen-anhalt.de oder 0800 56 007 57.
  • Thüringen:
    Der Weiterbildungsscheck Thüringen fördert Deine Weiterbildung mit maximal 1.000 Euro. Weitere Informationen erhältst Du bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung unter: https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/weiterbildungsscheck oder 0361 2223-0.
  • Schleswig-Holstein:
    Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert Deine berufliche Weiterbildung mit 40 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens jedoch 1.500 Euro. Dein Arbeitgeber hat mindestens 60 % der Seminarkosten zu tragen. Weiterführende Informationen erhältst Du unter: www.ib-sh.de oder 0431 9905-0.
  • Bayern:
    Bayern bietet derzeit leider keine Förderungen für Fernkurse an. Wir informieren Dich an dieser Stelle, wenn es Änderungen des Förderprogrammes gibt. Nähere Informationen findest Du unter: https://www.kommweiter.bayern.de/privatpersonen/foerderung-weiterbildung/
  • Mecklenburg-Vorpommern:
    Unternehmen können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungsschecks beantragen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50% der Lehrgangskosten, maximal 3.000 Euro. Weitere Informationen findest Du unter: www.weiterbildung-mv.de oder 0385 64682-0.
  • Baden-Württemberg:
    Baden-Württemberg bietet derzeit leider keine Förderung für Fernkurse an.
  • Berlin:
    Für Berlin sind uns derzeit leider keine Förderungen für Fernkurse bekannt.
  • Niedersachsen:
    Derzeit können nur Unternehmen eine Förderung für Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter beantragen. Von den Gesamtkosten können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro. Die NBank berät und informiert Dich unter www.nbank.de. Maximale Laufzeit bis zum 30.06.2023.
  • Saarland:
    Kleine und mittlere Unternehmen können für Weiterbildungen ihrer Beschäftigten eine Förderung beantragen. Diese liegt bei 40 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro. Weitere Informationen findest Du unter: https://weiterbildungsportal.saarland/unternehmen/foerderung/kompetenz-durch-weiterbildung-kdw oder 0681 5867 651 bzw. 0681 5867 652.



Steuersparen leicht gemacht

Die Höhe der Ausgaben für einen Fernkurs schreckt viele Menschen davon ab, ihre Weiterbildung auf eigene Kosten zu finanzieren. Unser Tipp: Die Steuererklärung bringt Dir einen Teil des Geldes zurück. Egal, ob Du Arbeitnehmer, Selbstständiger, Elternteil in Elternzeit oder arbeitssuchend bist – Du kannst in Deiner Steuererklärung die Kosten für Deine Weiterbildung angeben. Für alle weiteren Fragen kannst Du gerne mit dem zuständigen Finanzamt in Deiner Nähe sprechen.




Tipps und Hinweise

Frage Deinen Arbeitgeber, ob er die Kosten für Deine Weiterbildung übernehmen oder sich daran beteiligen möchte. Auch er profitiert von Deinem Fachwissen. Dein Arbeitgeber kann ebenfalls Fördermittel zur Weiterbildung seiner Mitarbeiter beantragen. Informiere Dich dazu bitte auf den oben genannten Internetseiten Deines Bundeslandes.



** Bitte beachte, dass Förderprogramme einem stetigen Wandel unterliegen. Die Akademie übernimmt keine Garantie für die Aktualität und Anspruchsfähigkeit der Fördermaßnahmen.

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